Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mr. Snow GmbH   (Stand: 01/2023)

1. GÜLTIGKEIT
Die nachstehenden Bedingungen sind für alle Angebote, Aufträge und Verträge von MR.SNOW geltend. Ohne eine explizite, schriftliche Bestätigung von MR.SNOW haben abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden keine oder nachrangige Gültigkeit.


2. ANGEBOT - BESTELLBESTÄTIGUNG
Grundsätzlich sind unsere Angebote unverbindlich, außer es ist eine Bindungsfrist schriftlich vereinbart worden. Vom Kunden versandte Bestellungen stellen Bestellvorschläge dar; sie bedürfen der schriftlichen Annahme durch MR.SNOW. Eine Bestellung gilt nur dann als von MR.SNOW angenommen, wenn der Kunde eine Bestellbestätigung erhalten hat.


3. PREISE
Alle Preise sind für unverpackte Waren ab Werk ohne Steuern angegeben. Der Kunde übernimmt alle entsprechend des Ziellandes anfallenden Steuern, ggf. Gebühren, Versicherungsprämien, Zölle und anderen Kosten.


4. LIEFERUNG
Falls nicht eindeutig anderweitig festgelegt, gilt die Lieferung als erfolgt, sobald die Produkte, bevor sie verladen werden, in den MR.SNOW-Fabriken bereitgestellt sind. Derartige Produkte gelten zu diesem Zeitpunkt als entfernt und geliefert.

Lieferfristen sind in der Regel Schätzungen und beginnen mit der Bestellbestätigung durch MR.SNOW sowie ggf. einer in der Bestellung geforderten Voraus- oder Anzahlung. Verspätete Ausführungsfristen berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Jedoch beim Überschreiten von mehr als einem Monat kann der Auftragsteller eine angemessene Nachfrist stellen. Bei Nichterfüllung dieser Nachfrist kann durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückgetreten werden. Wird die kundenseitige Auftragsausführungsfrist nicht eingehalten und dadurch die Durchführung unserer Dienstleistungen um mehr als 30 Tage verzögert, kann die bestellte Ware/Dienstleistung von uns in Rechnung gestellt und sofortige Zahlung verlangt werden.

Wenn Vorarbeiten für die Lieferung der Produkte notwendig sind, muss der Kunde diese Vorarbeiten rechtzeitig entsprechend den Vorgaben von MR.SNOW durchführen, um sicherzustellen, dass die Bedingungen für die Installation der Produkte erfüllt sind. Zu diesem Zweck muss der Kunde kostenlos jegliche und alle notwendigen Ausstattungsgegenstände, Materialien und / oder Ressourcen jeglicher Art zur Verfügung stellen. Falls der Kunde seine Verpflichtungen, die für die Installation notwendig sind, nicht korrekt und rechtzeitig erfüllt, kann MR.SNOW die Lagerung der Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden organisieren.


5. ZAHLUNG
Rechnungen sind gemäß der im Angebot festgelegten Zahlungsweise ohne Abzug zahlbar, falls nichts Anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug kann MR.SNOW Zinsen für verspätete Zahlungen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab dem Fälligkeitstag rechtmäßig und ohne dass einer schriftliche Mitteilung bedarf in Rechnung stellen. Ein eventuell entstehender Gewährleistungsanspruch berechtigt den Kunden nicht, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachzukommen oder nur teilweise zu erfüllen.


6. ÜBERGANG VON EIGENTUM UND GEFAHR - EIGENTUMSVORBEHALT
MR.SNOW behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an sämtlichen gelieferten Produkten bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

Ungeachtet der Eigentumsvorbehaltsklausel bezüglich der verkauften Produkte gehen die zugehörigen Risiken (einschließlich des Risikos von Verlust oder Zerstörung) bei Lieferung der Produkte in der in Klausel 4 beschriebenen Art auf den Kunden über. Dementsprechend erklärt der Kunde sich bereit, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden verkauften Produkte auf seine Kosten und im Namen von MR.SNOW gegen alle Risiken, die sie erleiden oder verursachen können, zu sichern und versichern, bis die Produkte vollständig bezahlt sind. Der Kunde hat die Produkte pfleglich zu behandeln. Erforderliche Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten an den Produkten hat der Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.

Der Kunde erklärt sich außerdem einverstanden, MR.SNOW über jegliches materielle oder gerichtliche Vorkommen, das die Produkte, die der Eigentumsvorbehaltsklausel unterliegen, betreffen könnte, zu informieren. Der Kunde hat Dritte auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen, die, insbesondere durch Pfändung, auf die Vorbehaltsware zugreifen. Der Kunde ist nur berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Der Kunde darf die Produkte nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.

Im Falle von Schadenersatz-und Schmerzensgeldansprüchen Dritter trägt der Kunde die gesamte Verantwortung, die im Zusammenhang mit unseren Waren/Leistungen entstehen können.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Lieferer den Liefergegenstand nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Lieferer vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.


7. GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung umfasst jegliche Herstellungsfehler oder Materialfehler beginnend mit dem in Klausel 4 beschriebenen Lieferdatum und gilt für Orte, an denen derartige Produkte unter normalen Betriebs- und Wartungsbedingungen eingesetzt werden für einen Zeitraum von einem (1) Jahr für Mängel.

Bei Erhalt der Ware hat der Kunde unmittelbar zu prüfen, ob die gelieferte Ware frei von sichtbaren Mängeln ist. Unterlässt der Käufer diese Prüfung, entfällt jegliche Lieferantenhaftung. Etwaige Beanstandungen sind uns innerhalb von acht (8) Tagen nach Lieferung/ Dienstleistungsbeendigung schriftlich anzuzeigen. Um sich auf die Gewährleistungsrechte zu berufen, muss der Kunde MR.SNOW schriftlich und innerhalb der oben genannten Frist die vermeintlich entdeckten Mängel der Produkte mitteilen und diese belegen. Der Kunde muss die Beurteilung dieser Mängel und deren Reparatur in den Fabriken von MR.SNOW oder den Ersatz durch MR.SNOW ermöglichen.

Grundsätzlich haften wir für fehlerhafte Produkte/Dienstleistungen nur im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. MR.SNOW ist nicht verpflichtet Gewährleistungsansprüche zu erfüllen, wenn:

  • durch unsachgemäße oder abnormale Nutzung an den von uns gelieferten Waren/ Dienstleistungen Schäden aufgetreten sind;
  • unsere Bau-, Wartungs- und Servicerichtlinien bzw. -informationen nicht berücksichtigt oder nicht korrekt oder mangelhaft umgesetzt wurden;
  • ohne unsere Einwilligung an den von uns gelieferten Waren/Dienstleistungen Eingriffe oder Veränderungen durch Dritte oder vom Besitzer/ Betreiber selbst vorgenommen werden;
  • Mängel und deren Folgen, die aus der normalen Abnutzung des Produktes oder aus sonstigen äußeren Einflüssen resultieren, angeführt werden;

Etwaige Kosten des Kunden für Anfahrtswege und Arbeitszeit werden von uns nicht ersetzt. Folgeschäden aus nicht gemeldeten Mängeln sind aus unserer Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Zwingende Bestimmungen einschlägiger Gesetze bleiben davon unberührt. Bemängelung eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Leistung.


8. BEGRENZUNG DER HAFTUNG
MR.SNOW‘s Haftung, egal aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen, insbesondere für Produktionsausfälle, entgangene Gewinne, nicht erfolgte Nutzung, entgangene Verträge.

MR.SNOW haftet nach den gesetzlichen Regeln im Falle einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Produkts, die Freiheit von Mängeln, die die Funktion oder Nutzbarkeit des Produkts mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen, sowie alle anderen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung gewöhnlich vertraut wird.

Falls MR.SNOW für Fahrlässigkeit haftet, ist MR.SNOWs Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; die Haftung ist ebenfalls auf die Deckungssumme von MR.SNOWs Produkthaftpflichtversicherung begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten von MR.SNOWs Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

MR.SNOWs Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie MR.SNOWs Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleiben unberührt.

9. HÖHERE GEWALT
MR.SNOW kann nicht für die Nichtausführung einer vertraglichen Verpflichtung oder für eine Verzögerung der Leistung, welche nach Rechtsprechung deutscher Gerichte durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wurden, haftbar gemacht werden.

Der Vertrag wird bis zum Wegfall oder der Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt. Falls es jedoch nicht möglich ist, die Ausführung des Vertrages innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Eintreten des Ereignisses höherer Gewalt fortzusetzen, besprechen die Parteien gemeinsam eine Änderung des Vertrages. Falls die Verhandlungen scheitern, wird der Vertrag rechtmäßig beendet, ohne dass der Kunde ein Recht auf Entschädigung hat.


10. DATENSCHUTZGESETZ
Die persönlichen Daten, die zur Ausführung des Vertrages gesammelt werden, werden in sicheren Umgebungen und entsprechend des deutschen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Der Kunde hat das Recht, die persönlichen Daten einzusehen, zu ändern, zu berichtigen und zu löschen, indem er MR.SNOW kontaktiert.


11. ERFÜLLUNGSORT; GERICHTSSTAND
Sofern nichts anderes vereinbart wird sind Leistungsort und Gerichtsstand für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen Chemnitz. Jeglicher Rechtsstreit unterliegt damit der ausschließlichen Zuständigkeit deutscher Gerichte am Firmensitz von MR.SNOW in Chemnitz. Die Anwendung des UN- Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.


Transport


Gern liefern wir auch direkt zu Ihnen an den Ort. Damit Sie unsere hochwertigen Produkte zuverlässig und zu günstigen Gesamtkosten erhalten, arbeiten wir mit ausgewählten Speditionen. Dennoch benötigen wir hier Ihre Unterstützung und Mithilfe.


Allgemeine Lieferbedingungen der Mr. Snow GmbH  (Stand: 01/2023)


(01) 
Vor der Lieferung muss eine Lieferadresse und optimalerweise eine Kontaktperson für telefonisches Avis genannt werden. Je nach Volumen der gelieferten Teile ist ein Gabelstapler zum Entladen notwendig. Die Ware geht bei der Anlieferung beim Abnehmer in dessen Besitz über. Der Abnehmer ist für die sorgfältige Entladung der Ware verantwortlich, falls nicht anders vereinbart.

(02) 
In jedem Fall muss die Lieferadresse so gewählt werden, dass sie mit dem benötigten Fahrzeug erreicht werden kann. Bei für Speditionen unzugänglichen Lieferadressen übernehmen wir und auch die Spedition keine Verantwortung/Zusatzkosten. Die Speditionen behalten sich in solchen Fällen vor, die Ware an einem unproblematischen Abladeort zu entladen. Für den Weitertransport in diesen Fällen übernehmen weder wir noch die Spedition die Verantwortung bzw. die Kosten .

(03) 
Vor der Lieferung stellt unser Qualitätsmanagement sicher, dass nur fehlerfreie, geprüfte und qualitativ hochwertige Ware versendet wird. Das ist unser Anspruch. Die Ware geht mit der Verladung in die Verantwortung des Spediteurs über. Nach der Verladung bescheinigt uns der Spediteur die Entgegennahme der einwandfreien Ware und dass die Ware ordnungsgemäß gesichert wurde. Bei Anlieferung/beim Abladen der Ware geht die Verantwortung und die Beweispflicht was Schäden, Mängel und der gleichen betrifft, auf den Empfänger über. Eventuelle Schäden müssen bei der Anlieferung auf der Empfangsquittung des Spediteurs schriftlich vermerkt und innerhalb einer Woche MR.SNOW vorgebracht werden. Insbesondere mit der Unterschrift auf der Empfangsquittung bestätigen Sie sonst den vollständigen und schadenfreien Empfang der Ware. Im Falle von Schäden dokumentieren Sie diese bitte sofort mit Fotos.
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